Schweinfurt – Schulen müssen erneut in den Distanzunterricht. Bereits seit Dienstag, 16. März überschreitet die Stadt Schweinfurt den Inzidenzwert von 100. Ab Samstag, 20. März bedeutet dies erneute Schließungen, unter anderem im Einzelhandel.
Für die Schulen gilt das sogenannte Stichtagsprinzip. Immer freitags entscheidet der an diesem Tag aktuelle Inzidenzwert darüber, welche Unterrichtsform in der darauffolgenden Woche stattfinden darf. Nachdem der Inzidenzwert der Stadt Schweinfurt am heutigen Freitag, 19. März laut Robert-Koch-Institut bei 142,3 liegt, müssen die Schulen in der Stadt Schweinfurt ab Montag, 22. März wieder in den Distanzunterricht.
Ausgenommen sind Abschlussklassen. Hier darf Wechselunterricht stattfinden oder auch Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann.
Auch Kindertageseinrichtungen müssen nächste Woche geschlossen bleiben. Es ist lediglich eine Notbetreuung möglich. Diese kann in Anspruch genommen werden für Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, für Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben oder für Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Voraussetzung ist, dass die Kinder gesund sind und innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Kita-Besuch keinen Kontakt zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person hatten.
Grundlage dieser Regelung ist die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die Stadt Schweinfurt veröffentlicht basierend darauf jeden Freitag (bis vorerst 28. März) in einer öffentlichen Bekanntmachung, in welchem Inzidenzwertbereich sich die Stadt befindet und welche Konsequenzen dies für den Schulbetrieb hat.
Die öffentliche Bekanntmachung und weitere Informationen und Rechtsgrundlagen können auf der Homepage der Stadt Schweinfurt unter www.schweinfurt.de jeder Zeit eingesehen werden.
Quelle: Stadt Schweinfurt